Urteil erwartet: Bloggerin Pamela Reif wegen Schleichwerbung vor Gericht

Karlsruhe (ame) Hat Influencerin Pamela Reif Werbung in ihrem Instagram-Profil richtig gekennzeichnet? Darüber will heute das Karlsruher Landgericht entscheiden. Seit dem 24. Januar musste sich Reif wegen Schleichwerbung verantworten, beim Prozessauftakt wies sie die Anschuldigung von sich.

Vier Millionen Menschen folgen Reif auf Instagram

Wenn sie für ein Posting bezahlt werde, gebe sie die Partner immer an, wie sie selbst erzählt. Sei sie persönlich von einem Produkt überzeugt, dann empfinde sie das nicht als Werbung. Dieser Argumentation hielt der Vorsitzende Richter entgegen, dass bei ihr, als Person des öffentlichen Lebens, schwer zu unterscheiden sei, ob ein Posting geschäftlichen oder privaten Hintergrund habe.

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. mit Sitz in Berlin verlangt von der Beklagten, Werbung für diverse Produkte beziehungsweise Marken in sozialen Medien zu unterlassen, sofern diese dort nicht ausdrücklich als Werbung gekennzeichnet ist. Das Landgericht Hamburg erließ deshalb am 23. April 2018 eine Unterlassungsverfügung, die bis zu einer Entscheidung in dem oben genannten Hauptsacheverfahren wirksam ist. In dem Verfahren geht es um insgesamt 30.000 Euro. Das Urteil soll heute um 14 Uhr fallen.

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