Verbot von unangemeldeten Corona-Protesten in Karlsruhe rechtswidrig

Karlsruhe (pm/msc) Die Teilnahme an unangemeldeten Corona-Demonstrationen darf von der Stadt Karlsruhe nicht verboten werden. Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden. 

Demnach muss sich der Antragsteller zunächst nicht gegen die von der Stadt im Dezember erlassene Allgemeinverfügung halten. Die Stadt gehe selbst davon aus, dass in ihrem Stadtgebiet immer montags planmäßig unangemeldete Versammlungen stattfinden würden. Dieser Kenntnisstand versetze sie in die Lage, sich hierauf angemessen vorzubereiten und insbesondere an diesen Tagen adäquate Polizeikapazitäten vorzuhalten, heißt es als Begründung.

Die von der Stadt angeführten Erfahrungen mit unangemeldeten Versammlungen in der Vergangenheit hätten gezeigt, dass bei den Demonstrationen eine Vielzahl von Teilnehmern die erforderlichen Abstände eingehalten hätten oder zumindest nach Ansprache der Versammlungsleitung der Masken- und Abstandspflicht nachgekommen seien. Insbesondere bei den jüngsten unangemeldeten Versammlungen am 20. Dezember 2021 und 17. Januar 2022 seien nach Überprüfung der vorgelegten Polizeiberichte nicht regelmäßig gegen Hygienevorschriften verstoßen worden. Die Stadt könne im Wege einer Allgemeinverfügung jedoch anordnen, bei sämtlichen angemeldeten oder unangemeldeten Versammlungen im Stadtgebiet eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und bestimmte Mindestabstände zwischen den Teilnehmern einzuhalten.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, hiergegen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einzulegen.

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