Verfassungsschutz nimmt "Querdenken"-Bewegung in Baden-Württemberg ins Visier
Stuttgart/Karlsruhe (pm/ks) Der baden-württembergische Verfassungsschutz beobachtet die Corona-Protest-Bewegung „Querdenken“. Die Stuttgarter Gruppe „Querdenken 711“ und deren regionale Ableger seien zum Beobachtungsobjekt erhoben worden, teilt das Land heute mit. Grund seien schwerwiegende Anhaltspunkte für eine extremistische Orientierung einiger Mitglieder.
Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit seien fundamentale Grundrechte und lebensnotwendig für eine funktionierende Demokratie, so Innenminister Thomas Strobl. „Aber es ist eine Grenze überschritten, wenn extremistische Bestrebungen die grundgesetzlichen Freiheiten missbrauchen, um damit ihren extremistischen und verschwörungsideologischen Narrativen Vorschub zu leisten. Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg hatte bereits zwei hellwache Augen auf die ‚Querdenken‘-Gruppierung, und er hat nun – sobald die Voraussetzungen für eine Beobachtung vorlagen – schnell und entschlossen gehandelt.“
Das Landesamt für Verfassungsschutz ordne mehrere maßgebliche Akteure der „Querdenken“-Bewegung dem Milieu der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ zu. Diese würden die Existenz der Bundesrepublik genauso wie demokratische Strukturen leugnen. Hinzu komme die bewusste überregionale Zusammenarbeit mit anderen extremistischen Akteuren. Dies stehe im deutlichen Widerspruch dazu, wie sich die Bewegung nach außen hin präsentiere. Von Extremismus habe sich die Gruppe öffentlich distanziert.
„Die Neubewertung des baden-württembergischen Verfassungsschutzes und die nun zu treffenden Maßnahmen richten sich ausschließlich gegen die Organisationsstrukturen von ‚Querdenken 711‘ und ihrer regionalen Ableger sowie gegen Extremisten im Umfeld der Gruppierung und ihrer Versammlungen – nicht gegen die größtenteils nicht-extremistischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Corona-Protestgeschehen. Die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ‚Querdenken‘-Demonstrationen sind keine Extremisten. Kritik an staatlichem Handeln und Demonstrieren sind Teil unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung – so viel zum Thema, man dürfe hierzulande nicht sagen, was man denkt“, so Strobl.