Alarmstufe gilt in Baden-Württemberg ab Mittwoch

Region (pm/ks) In Baden-Württemberg tritt an diesem Mittwoch die Corona-Alarmstufe in Kraft. Das hat das Sozialministerium mitgeteilt. Es rechnet damit, dass morgen zum zweiten Werktag in Folge mehr als 390 Corona-Patienten auf den Intensivstationen im Land behandelt werden. In vielen Bereichen, etwa in Restaurants, Kultureinrichtungen und bei Veranstaltungen, gilt dann die 2G-Regel.

Am heutigen Montag wurden in Baden-Württemberg erstmals mehr als 390 Covid-19-Patienten behandelt. Liegt der Wert auch am Dienstag über der Schwelle von 390, gilt ab Mittwoch die Alarmstufe. In dieser darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt. Im Einzelhandel gilt eine 3G-Regelung, das heißt für nicht-geimpfte Personen ist der Zutritt nur mit negativem Antigen-Schnelltest erlaubt. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Geschäfte der Grundversorgung. Für viele weitere Bereiche, wie etwa Restaurants, Kinos, Messen oder Kultureinrichtungen gilt die 2G-Regel.

Ausgenommen von der PCR-Pflicht und den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese ist in der Regel ein Antigen-Schnelltest ausreichend. Nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler erhalten stattdessen gegen Vorlage ihres Schülerausweises bzw. eines geeigneten Dokuments, aus dem sich die Schülereigenschaft ergibt, Zugang.

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