Wegen steigender Inzidenz: Ausgangsbeschränkungen im Landkreis Rastatt gelten ab morgen
Rastatt (pm/ks) Das Gesundheitsamt hat für den Landkreis Rastatt eine Ausgangsbeschränkung erlassen. Diese soll bereits ab dem morgigen Freitag gelten. Das Haus darf zwischen 21Uhr und 5 Uhr nur noch aus einem triftigen Grund verlassen werden. Die Stadt Baden-Baden ist von der neuen Beschränkung nicht betroffen. Hintergrund für den Erlass ist laut Landratsamt das diffuse Infektionsgeschehen im Landkreis – außerdem überschreitet die 7-Tage-Inzidenz seit einer Woche die 50er-Marke. Aktuell weist er einen Wert von 81,7 auf.
In den Gemeinden und Städten des Landkreises seien diffuse Infektionen mit vielen kleinen Ausbruchsgeschehen zu beobachten. Bei 189 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen betrage der Anteil der Virusmutationen 44,4 Prozent, heißt es aus dem Landratsamt. Da die Sieben-Tage-Inzidenz außerdem seit einer Woche über 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt, müsse das Gesundheitsamt die Ausgangsbeschränkung nach Anweisung des Sozialministeriums einführen. Die Allgemeinverfügung soll vorerst bis zum 19. März gelten. Ab morgen darf bis dahin das Haus zwischen 21 Uhr und 5 Uhr nur aus einem triftigen Grund verlassen werden. Das Landratsamt betont: Die neue Regelung gilt nicht für die Stadt Baden-Baden. Mit einer Inzidenz von 39,9 liegt die Kurstadt deutlich unter den Werten des Landkreises Rastatt.