Weitere Lockerungen in Pflegeheimen und Krankenhäusern

Baden-Württemberg (pm/mcs) Das Sozial- und Gesundheitsministerium hat die Corona-Regelungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen aufgrund des abgeflauten Infektionsgeschehen gelockert. Die neuen Regelungen erlauben ab Donnerstag, 1. Juli, wieder mehr Normalität, ziehen aber auch eine klare Bremse ein, wenn die Zahlen wieder steigen sollten.

Von Donnerstag, 1. Juli, an gelten in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen in Stadt- und Landkreisen mit der Inzidenzstufe 1 – also bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 10 – keine gesonderten Beschränkungen der Besucherzahlen mehr. Bewohner der Einrichtungen können somit genauso viel Besuche empfangen wie diejenigen Menschen, die nicht in Einrichtungen leben. Die teilte das Gesundheitsministerium am Mittag mit. Mit der Inzidenzstufe 1 in Pflegeheimen falle auch die bisherige Testpflicht für Besucher. Für Beschäftigte von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten werden die Testpflichten in der Inzidenzstufe 1 weiter reduziert. Auch Veranstaltungen wie Konzerte oder Theatervorstellungen in den Einrichtungen seien bei niedrigen Inzidenzen wieder möglich.

Auch in Krankenhäusern entfalle bei einer Inzidenz von höchstens 10 die regelmäßige Besuchertestung. Der Nachweis über einen negativen COVID-19- Schnelltest sei dann nicht mehr erforderlich.

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