Zigarettengeruch führt zur Kündigung
Karlsruhe (pm/fk) Heute hat sich der Bundesgerichtshof mit einer schweren Frage beschäftigt: Darf ein Vermieter seinem Mieter das Wohnrecht kündigen, wenn dieser Zigarettengerüche im Treppenhaus verschuldet und andere Mieter dadurch beeinträchtigt?
Die Frage kommt dabei nicht von ungefähr. Bereits im Juli 2013 wurde ein 75-jähriger Rentner nach fristloser Kündigung zur Räumung der Wohnung verurteilt. Grund dafür war nicht etwa sein täglicher Konsum von 15 Zigaretten, sondern die Tatsache, dass der Angeklagte seine Wohnung nicht ausreichend über die Fenster lüftete und im Treppenhaus übelriechende Gerüche verursachte. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. Im Juni 2014 hat das Landgericht Düsseldorf die Kündigung bestätigt, weshalb der Angeklagte erfolgreich Revision einlegte.
Nun kam der Fall beim Bundesgerichtshof auf den Tisch. Diesem war jedoch das Treffen einer Entscheidung nicht möglich, weil die vom Berufungsgericht vorgenommene Würdigung auf einer lückenhaften und unter Verletzung prozessualer Vorschriften erfolgten Tatsachenfeststellung beruhte. Der Bundesgerichtshof hat die Sache deshalb an eine andere Kammer des Berufungsgerichts zurückverwiesen, damit die erforderlichen Feststellungen nachgeholt werden.