Gesetzliche Krankenversicherung: Beiträge werden steigen
Karlsruhe (cm) Über eine halbe Milliarde Euro – diese Summe fehlte im ersten Halbjahr 2015 in den Kassen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Das gab kürzlich der Spitzenverband der Krankenkassen GFK bekannt. Die Folge für die Versicherten: Im nächsten Jahr werden die Beiträge steigen.
Wer Mitglied einer der 146 gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland ist, muss im kommenden Jahr mit steigenden Beiträgen rechnen. Grund ist das Minus von über einer halben Milliarde Euro bei den Versicherern. Bei den Innungskassen hat sich das finanzielle Defizit binnen Jahresfrist sogar verdoppelt – auf 118 Millionen Euro. Die Betriebskrankenkassen schnitten ähnlich schlecht ab, hier fehlen 100 Millionen Euro im Budget. Die Gründe für das große Minus: hohe Kosten für Arzneimittel, hohe Praxisdichte in den Ballungsräumen und fehlende Unterstützung beziehungsweise Investitionen durch die Länder.
Erhöhung von durchschnittlich 0,3 Prozent
Zwar können die Krankenkassen auf Reserven zurückgreifen, diese seien jedoch sehr unregelmäßig verteilt. Das bedeutet, dass manche Kassen Beiträge nur wenig oder gar nicht anheben müssen, um das Defizit auszugleichen. Andere Kassen müssen hingegen deutlicher reagieren. Der Spitzenverband GVK geht momentan von einem durchschnittlichen Anstieg von 0,3 Prozent bei den Beiträgen aus. Bei einem monatlichen Brutto-Einkommen von 3.000 Euro würde das 9 Euro p. A. ausmachen. Laut Spitzenverband sehen die Prognosen für die folgenden Jahre ähnlich aus. Die Mehrkosten bleiben beim Versicherten hängen. Nur bis zu einer Grenze von 14,6 Prozent erfolgt eine Aufteilung der Beitragssätze zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Kosten über diesem Wert trägt der Arbeitnehmer alleine, was momentan etwa 0,9 Prozent entspricht. Um diesem Sachverhalt entgegenzuwirken, fordern nun Politiker, allen voran SPD-Bundestagsabgeordneter Karl Lauterbach, dass in Zukunft eine faire Teilung der Beitragssteigerungen erfolgt: „Diese Forderung muss man zu einem Zeitpunkt stellen, wo der Beitragssatzanstieg zu erwarten ist, aber noch nicht da ist. Es ist einfach klar, dass die Belastung, die jetzt kommt, von den Arbeitnehmern alleine nicht getragen werden kann. Das ist unverhältnismäßig.“
Der Unterschied liegt beim Zusatzbeitrag
Der Beitrag von 14,6 Prozent, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, ist gesetzlich fixiert. Das bedeutet, dass die Beitragserhöhungen über den kassenindividuellen Zusatzbeitrag geregelt werden – der alleine vom Versicherten getragen wird. Da dieser Zusatzbeitrag von Kasse zu Kasse unterschiedlich ist (zwischen 0 Prozent bei BKK Euregio und Metzinger BKK und 1,3 Prozent bei der Brandenburgischen BKK), kann sich ein Wechsel für den Versicherten durchaus lohnen. Die Fristen für einen Wechsel sind vertraglich festgelegt. Legt eine Krankenkasse zum ersten Mal einen Zusatzbeitrag fest oder erhöht diesen, erhält der Versicherte jedoch ein Sonderkündigungsrecht. Auf der Seite der Vertragsexperten von Volders können Sie sich über die genauen Konditionen dieses Sonderkündigungsrechts informieren. Werden beispielweise zum 01. Januar 2016 die Beiträge erhöht, muss der Versicherte bis spätestens 31. Dezember 2015 darüber in Kenntnis gesetzt werden. Bis einschließlich 2. Februar 2016 kann er von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und folglich ab 01. April 2016 die Mitgliedschaft bei einer neuen Kasse antreten.
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