Karlsruhe (pm/fro) Der KSC ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) aufgrund des unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro verurteilt worden.
Konkret handelt es sich um Vorkommnisse aus der Partie gegen RB Leipzig sowie aus den beiden Relegationsspielen gegen den Hamburger SV.
Nach den Ereignissen rund um das KSC Auswärtsspiel in Kaiserslautern stand der Verein und seine Anhänger unter besonderer Beobachtung der DFB Gerichtsbarkeit. Ein teilweiser Ausschluss der Öffentlichkeit wurde damals auf Bewährung ausgesprochen. Das heißt, dass die Teilausschlüsse der Zuschauer nur dann erfolgen, wenn es innerhalb der Bewährungszeit (bis 4.Oktober 2015) beim Karlsruher SC zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.
Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.
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