Rauchen auf dem Balkon - BGH-Entscheidung ist gefallen

Karlsruhe (pm) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute ein Urteil zum Thema Rauchen auf dem Balkon gefällt. Geklagt hatten die Mieter einer Wohnung, die sich vom Zigarettenrauch, der vom unteren Balkon hochzieht, gestört fühlen. 

In seiner heutigen Entscheidung hat der BGH den Fall zurück an das zuständige Landgericht verwiesen, aber einige Grundsätze zum Thema Rauchen auf dem Balkon festgelegt. So hat ein Mieter das Recht auf störungsfreien Gebrauch seiner Wohnung, gleichzeitig aber auch auf die Nutzung seiner Wohnung nach seinen Lebensbedürfnissen. Dazu gehört auch das Rauchen. Ob nun auf dem Balkon geraucht werden darf, bestimme sich grundsätzlich nach dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Ausschlaggebend ist das Maß der Beeinträchtigung. Ist diese wesentlich, sind Zeiten zu vereinbaren, an denen jeweils eine der Streitparteien den Balkon nach eigenen Vorstellungen nutzen kann, also Raucher- bzw. rauchfreie Zeiten. Ist die Beeinträchtigung jedoch nur unwesentlich, ist als hinzunehmen, es sei denn, der Gestörte kann beweisen, dass der Zigarettenrauch eine Gesundheitsgefahr für ihn darstellt. Der BGH ließ jedoch offen, ab wann eine Beeinträchtigung wesentlich ist.

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