Schwarzarbeit: Geschäftsmann aus dem Landkreis Rastatt verurteilt

Karlsruhe/Rastatt (pm/amf) Ein 61-jähriger Geschäftsführer aus dem Landkreis Rastatt ist wegen Sozialversicherungsbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Wie das Hauptzollamt Karlsruhe heute bekannt gab, hat der Geschäftsmann vor Gericht gestanden, Arbeitnehmer über mehrere Jahre hinweg bewusst unter falschen Angaben zur Sozialversicherung angemeldet zu haben. Nach Schätzungen des Zollamts ist dadurch ein Schaden von über 100.000 Euro entstanden. Das Amtsgericht Rastatt setzte die Strafe zur Bewährung aus.

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Karlsruhe ergaben, dass der Geschäftsführer seine Arbeitnehmer mit offenbar sehr geringen Pauschalbeträgen zur Sozialversicherung angemeldet hatte. In Wirklichkeit erhielten die Arbeitnehmer durch Zahlungen von Schwarzgeld aber erheblich höhere Löhne. Die Buchführung fand in dem Unternehmen nach Angaben des Zollamts nur sehr sporadisch statt. Nachdem der Angeklagte die Tat zunächst bestritten hatte, legte er vor dem Rastatter Amtsgericht letzten Endes ein umfangreiches Geständnis ab.

 

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