Karlsruhe

Landgericht weist Klage ab: KSC gewinnt Prozess um Martin Müllers Abwahl

Das Landgericht Karlsruhe wies die Klage des KSC-Mitglieds Peter Joas ab, deren Ziel eine einstweilige Verfügung war, um die Abwahl des nun ehemaligen KSC Vizepräsidenten, Martin Müller, für nichtig zu erklären. Die Abwahl wurde am 29. Februar in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des KSC beschlossen. Nach Joas‘ Ansicht unterliefen dem KSC dabei mehrere formale Fehler, weshalb er am 26. März vors Landgericht zog, um Martin Müller zurück ins Amt zu klagen. Wie das Gericht aber um 10 Uhr verkündete.

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