Freispruch nach Vergewaltigungsvorwurf bleibt

Karlsruhe (pm/yb) Heute hat der BGH den Freispruch für einen Kommissar für rechtskräftig erklärt. Er war beschuldigt worden, auf einer Düsseldorfer Polizeiwache einen jungen Mann vergewaltigt zu haben.

Das Landgericht Düsseldorf hatte im August „im Zweifel für den Angeklagten“ entschieden und den Polizisten freigesprochen. Dass bei den stattgefundenen „sexuellen Handlungen“ eine Drohung oder Nötigung im Spiel war, sei nicht mit der notwendigen Sicherheit festzustellen gewesen – auch wenn der junge Mann sich sicher unter Druck gesetzt gefühlt habe, hatte das Gericht erklärt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe wegen schwerer Vergewaltigung gefordert.

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