Christkindlesmarkt: Verwaltungsgerichtshof weist Beschwerde zurück

Karlsruhe (pm/ms) Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde eines Standbetreibers zurückgewiesen. Er hatte keinen Platz auf dem Karlsruher Christkindelsmarkt bekommen und geklagt. Da es deutlich mehr Bewerber als Standplätze gab, hatte die Stadt ein Punkte-Bewertungssystem zur Vergabe der Standlizenzen eingeführt.

„Wir sind erleichtert über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs“, so Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz in einer ersten Reaktion. Zwar liege die genaue Begründung des Verwaltungsgerichtshofs noch nicht vor, der Beschluss bestätige aber den von der Stadt in diesem Jahr eingeschlagenen Weg bei der Vergabe der Standplätze auf dem Christkindlesmarkt, so Luczak-Schwarz. Kurz vor Eröffnung des Christkindlesmarkts sei dies ein wichtiges Signal.

Natürlich verstehe sie die Enttäuschung derer, die bei der Standplatzvergabe nicht berücksichtigt wurden. Wie bei der bisherigen Praxis beginne mit dem neuen Bewertungssystem das Auswahlverfahren jedoch von Jahr zu Jahr aufs Neue. „Auch Beschickerinnen und Beschicker, die dieses Jahr nicht zum Zuge gekommen sind, haben damit im nächsten Winter die Chance, einen der begehrten Standplätze auf dem Karlsruher Christkindlesmarkt zu erhalten“, erklärt die für das Marktwesen zuständige Bürgermeisterin.

 

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