Hitze und Trockenheit sorgen für erhöhte Waldbrandgefahr
Region (pm/amf) Hochsommerliche Temperaturen jenseits der 30-Grad-Marke und ausbleibendee Regenfälle lassen die Gefahr von Waldbränden in der Region derzeit nach oben schnellen. Bereits eine weggeworfene Zigarettenkippe oder ein unbeaufsichtigtes Grillfeuer könnten verheerende Brände verursachen, warnt das Ministerium für ländlichen Raum unter Leitung von Forstminister Peter Hauk (CDU). Bürger werden dazu angehalten, die aktuell gültigen Regeln des Landeswaldgesetzes einzuhalten, um das Risiko von Waldbränden so gering wie möglich zu halten.
Laut baden-württembergischem Landeswaldgesetz gelten derzeit folgende Regeln:
- vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot
- Das Feuermachen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Das Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten ist im Wald nicht gestattet.
- Je nach örtlicher Situation können die Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
- Auch an den erlaubten Stellen muss ein (Grill-) Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
Sollte ein Brand ausbrechen, ist die rasche Meldung an die Feuerwehr entscheidend. Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:
- Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
- Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen?
- Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
- Ort, von dem der Brand gemeldet wird? – Angabe einer Rückrufnummer, Aufenthaltsort der/des Meldenden. Wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.