Eilantrag von "Die Rechte" abgewiesen: Keine Abschlusskundgebung am Emma-Jaeger-Bad

Pforzheim/Karlsruhe (pm/amf) Die Partei „Die Rechte“ darf bei ihrer für den morgigen Samstag geplanten Demonstration in der Goldstadt nicht wie ursprünglich beantragt den Bereich rund um das Emma-Jaeger-Bäd für eine Zwischen- bzw. Abschlusskundgebung nutzen. Einen entsprechenden Eilantrag des Landesvorsitzenden Leon Dreixler hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe heute abgewiesen. Die Stadtverwaltung hatte bereits vor zwei Wochen angeordnet, dass der Platz zwischen Zehnthofstraße/Klostermühlgasse/Gerberstraße nicht von den Mitgliedern des Protestmarschs genutzt werden darf und stattdessen den Parkplatz an der Alfons-Kern-Schule als Alternative ausgewiesen.

Zur Begründung verwies die Stadt darauf, dass am Samstag für die Innenstadt zahlreiche Veranstaltungen und insbesondere auch Gegenkundgebungen angemeldet worden seien. Bei Durchführung der Zwischenkundgebung vor dem Emma-Jaeger-Bad bestehe die Gefahr, dass aufgrund der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen zum Schutz der Versammlung vor zu erwartenden Gegenaktionen die in unmittelbarer Nähe gelegene Kreuzung Deimlingstraße/Zehnthofstraße/Am Waisenhausplatz blockiert werde. Diese Kreuzung müsse zur Gewährleistung des Regelrettungsdienstes für die Bewohner, aber auch für die zwischenzeitlich stark erhöhte Anzahl von erwarteten Besuchern der Innenstadt auf jeden Fall offengehalten werden.

Verwaltungsgericht bestätigt Einschätzung der Stadtverwaltung

Diese Bedenken teilte das Verwaltungsgericht bei seiner heutigen Urteilsverkündung. Die geringfügige räumliche Verlagerung der geplanten Zwischenkundgebung sei insbesondere im Hinblick auf die anders nicht mögliche Gewährleistung eines sicheren Rettungsweges nicht zu beanstanden. Den grundrechtlich geschützten Rechtsgütern Leib und Leben einer Vielzahl von Bürgern und Besuchern sowie auch Teilnehmern an Kundgebungen müsse insoweit unbedingter Vorrang eingeräumt werden, heißt es in der Urteilsbegründung. „Es freut mich, dass die Rechtsauffassung der Stadt Pforzheim vollumfänglich bestätigt wurde“, kommentiert Oberbürgermeister Peter Boch (CDU) die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. „Unser Weg, den Streckenverlauf der Demonstration der ‚Rechten‘ einzuschränken, um so die größtmögliche Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger zu gewährleitsten, war der richtige“, sagte der Rathauschef am Freitag.

 

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