Strafbefehle beantragt
Karlsruhe (StA KA) Nach Straftaten im Zusammenhang mit dem Fußballspiel Karlsruher SC gegen SG Dynamo Dresden am 14. Mai 2017 wurden insgesamt 35 Strafbefehle beantragt.
Vor dem Fußballspiel der 2. Bundesliga zwischen dem Karlsruher SC und der SG Dynamo Dresden kam es zu einem Marsch aus dem Kreis der Dresdner Fanszene mit zirka 2.300 Personen durch das Karlsruher Stadtgebiet zum Wildparkstadion. Dabei waren die Marschteilnehmer einheitlich mit militärähnlicher Tarnkleidung mit dem aufgedruckten Schriftzug „FOOTBALLARMY DYNAMO DRESDEN“ bekleidet. Die vorderste Reihe des Aufzugs präsentierte ein großes Transparent mit der Aufschrift „KRIEG DEM DFB“. Dazu wurden – schwarzen Rauch ausstoßende – Nebeltöpfe eingesetzt, die zusammen mit rhythmischem Trommeln das militante Erscheinungsbild verstärkten. Die den Marsch begleitenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wurden aus der Menge heraus mit Pyrotechnik beworfen und beschossen. Mehrere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte erlitten hierbei schmerzhafte Knalltraumata. Mit diesem Marsch wollten die den Ultras Dynamo angehörigen bzw. nahestehenden Dresdner Anhänger auf ihre sportpolitischen Positionen hinweisen.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe leitete in der Folge Ermittlungsverfahren gegen 57 Personen und eine juristische Person als Nebenbeteiligte wegen der Tatvorwürfe des Landfriedensbruchs, der gefährlichen Körperverletzung und wegen Verstößen gegen das versammlungsrechtliche Uniformverbot sowie gegen das Sprengstoffgesetz ein.
Die umfangreichen Ermittlungen der beim Polizeipräsidium Karlsruhe eingerichteten Ermittlungsgruppe „Dynamo“ sind nunmehr abgeschlossen.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat zum jetzigen Zeitpunkt gegen 35 Personen und zusätzlich gegen eine juristische Person als Nebenbeteiligte den Erlass von Strafbefehlen bei dem zuständigen Amtsgericht Karlsruhe beantragt.