Vogelgrippe-Fall in Wörth: Kreisverwaltung will Maßnahmenkatalog aufstellen
Wörth am Rhein/Germersheim/Karlsruhe (pm/amf) Nachdem sich die Germersheimer Kreisverwaltung und das rheinland-pfälzische Umweltministerium nach dem Vogelgrippe-Fund in einem Wörther Rassegeflügelzuchtverein gestern auf eine Kompromisslösung geeinigt haben, will die Kreisverwaltung nun einen entsprechenden Maßnahmenkatalog erarbeiten. Das teilte die Kreisverwaltung heute mit. Der Katalog soll in Abstimmung mit dem Ministerium enstehen und unter anderem Aufstallungspflicht, Hygienemaßnahmen und bauliche Erfordernisse festlegen. Dabei soll auch geklärt werden, welche der insgesamt rund 500 Tiere trotz aller Maßnahmen nach Auffassung der Behörden getötet werden müssen. Mittlerweile ist nach Angaben der Kreisverwaltung klar, dass es sich bei dem im Wörth festgestellten Virus um den niedrigpathogenen H5N3-Typ und nicht um die hochpathogenen H5N1- und H5N8-Varianten handelt.
Welche Auflagen dem Zuchtverein erteilt werden, ist laut Kreisverwaltung noch unklar. Davor müsse erst noch der Anwalt des Vereins angehört werden. Sollte es dann zu der Tötung von Tieren kommen müssen, werde dies sachkundig und unter Berücksichtigung der tierschutzrechtlichen Aspekte erfolgen. Landrat Brechtel hatte bereits am Sonntag nach Bekanntwerden der Infektion ein erstes Mal beim Land interveniert, um eine Tötung aller Tiere zu verhindern. Das Ministerium hatte Brechtels Vorschlag zunächst jedoch abgelehnt und ordnete die Keulung des gesamten Bestands an. Erst nach einem zweiten Schreiben des Landrats und einem Eilantrag des rheinland-pfälzischen Landesverbands der Rassegeflügelzüchter beim Verwaltungsgericht konnten sich Ministerium und Kreisverwaltung auf ein gemeinsames Vorgehen einigen. „Meine Fachleute können nun auf Grundlage von §47 und im Sinne der Tiere und der Züchter zum Erhalt seltener Rassen handeln. Ich bin sehr froh, dass unsere Hartnäckigkeit soweit erfolgreich war“, sagte Landrat Brechtel.